Wir garantieren effiziente Leistungen für die Übertragung von Zollwaren, insbesondere die Überführung von Waren in ein Zollverfahren. Dank den geschulten Mitarbeitern, sind wir in der Lage, alle Ihre Zoll-Anfragen zu beantworten.


Individuelle Lösungen für individuelle Kundenbedürfnisse. Unsere Zollagenten stehen immer zur Verfügung und beraten Sie gern bei der Auswahl einer bevorzugten Zollabfertigung.


Unsere Zollagentur darf alle Tätigkeiten (inkl. Zollrichtlinien bzw. Vorschriften) vor der Zollbehörden durchzuführen :

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zollabfertigungen im Import für Unternehmen aus Polen und der Europäischen Union sowie außerhalb Europas. ( Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Zollabfertigung mit verspäteten Mehrwertsteuer zu machen, dies ermöglicht eine Befreiung),

wir erfüllen die Anforderungen des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen eines Steuervertreters und bieten den Service in Übereinstimmung mit den Anforderungen der §18d Abs.1 des Gesetzes – auch wenn es nach der Zollabfertigung um ein anderes Land handelt (Zollverfahren 4200),

vereinfachte Zollabfertigung

Import, Export, ICS , ECS, T1, T2

Zollabfertigung und Zollverfahren

vorübergehende Abfertigungen, aktive bzw. passive Veredelung,

Transit,

Zwischeneinlagerung,

öffentliches Zolllager,

INTRASTAT Erklärungen,

Vorbereitung der INTRASTAT Erklärungen für gemeinwirtschaftliche Lieferung bzw. Erwerb von Güter,

Erfüllung der Ausfuhr-/Einfuhrdokumente (JDA SAD),

Erfüllung der Ursprungszeugnisse EUR.1,

Erfüllung der DWC,CMR,CIM und andere

Erfüllung der Verbraucheraufklärung ( AKC-U,AKC-R)

die Preisentwicklung der Produkte